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Persönliches Handgepäck

Sachen, die nicht mitgebracht werden dürfen

Gefahrengüter, Messer (*1), Heizgeräte・Gaskocher, Tiere (*2), Kadaver, unhygienische Gegenstände, unangenehmen Geruch verbreitende Dinge, Gegenstände, die andere Passagiere verletzen können, Gegenstände, die den Zug beschädigen können usw. Diese Sachen dürfen nicht in den Zug gebracht werden.

  • *1 Ausgenommen sind Messer, die so verpackt und eingeschlossen sind, dass keine Gefahr für andere Passagiere besteht. Die Verpackungsmethode für Schneidewerkzeuge, wie Cutter, basiert auf den „Richtlinien für die Verpackungsmethode beim Mitbringen eines Schneidewerkzeugs in einem Eisenbahnwagon“ (Dezember 2018, Ministerium für Land, Infrastruktur, Verkehr und Transport, Eisenbahnverwaltung). Einzelheiten finden Sie auf der Homepage des Ministeriums für Land, Infrastruktur und Transport.
  • *2 Ausgenommen sind kleine Vögel, Käfer, Küken, Fische und Meeresfrüchte in den entsprechenden Behältern.

Über gefährliche Güter

  • Gefährliche Güter sind brennbare Flüssigkeiten, Hochdruckgase, brennbare Feststoffe, Sprengstoffe, flüchtige Gifte und Agrochemikalien
  • Einige gefährliche Güter können je nach Verpackungsart und der mitgeführten Menge usw. in den Zug gebracht werden. Brennbare Flüssigkeiten, wie Benzin, Kerosin und Diesel können nicht an Bord gebracht werden, unabhängig von der Menge.
  • Produkte, wie brennbare Flüssigkeiten, Hochdruckgase und brennbare Feststoffe,die in der Regel im Einzelhandel erhältlich sind (alkoholische Getränke, Kosmetika, Arzneimittel, Haarspray usw.), dürfen an Bord gebracht werden, wenn es höchstens 2 Liter sind, oder wenn sie nicht mehr als 2 kg mit Behälter wiegen. Bitte achten Sie darauf, daß der Inhalt nicht austreten kann.

Gepäck, welches an Bord erlaubt ist

Zwei Handgepäcke, von denen keines 250 cm überschreiten darf, Länge, Breite und Höhe zusammengenommen (die Länge darf bis zu 2 m betragen).Das Gewicht darf nicht mehr als 30 Kilogramm sein. (Persönliches Handgepäck wie Regenschirme, Stöcke, Handtaschen usw. werden jedoch nicht gezählt.)

Gebührenfreie Gegenstände

  • Folgende Gegenstände dürfen mitgenommen werden: Reisetaschen, Koffer, Sportartikel (Surfbretter müssen in entsprechenden Taschen untergebracht sein), Musikinstrumente, Unterhaltungsartikel, Spielzeug und anderes tragbares Gepäck.
    • Wenn Sportartikel, Musikinstrumente oder Unterhaltungsartikel die Längenbegrenzung überschreiten, ist das Mitführen erlaubt, wenn die Gegenstände aufrecht gestellt und gehalten werden. (Solche Gegenstände müssen in einem entsprechenden Behälter untergebracht sein).
  • Fahrräder, die für den Radsport und für Sportwettkämpfe verwendet werden, werden zerlegt und in einer speziellen Tasche aufbewahrt. Faltbare Fahrräder werden gefaltet und in einer speziellen Tasche mitgeführt.
  • Service Hunden, Signalhunden ist im Gesetz für körperlich behinderte Personen, die einen Hund benötigen, festgelegt. Der Hund trägt ein gesetzlich ausgestelltes Schild.
  • Beim Rollstuhl sind folgende Maße erlaubt: Länge und Höhe zusammen innerhalb 120 cm, die Breite innerhalb 70 cm

Gegen Gebühr

Kleine Hunde, Katzen, Tauben oder ähnliche kleine Tiere (wilde Tiere und Schlangen sind ausgenommen)

  • Der Behälter darf eine Länge von 70 Zentimetern haben, , Länge, Breite und Höhe darf zusammen 90 Zentimeter nicht überschreiten

Tier und Behälter dürfen zusammen nicht mehr als 10 kg wiegen.Für Persönliches Handgepäck beträgt die Gebühr 290 Yen per Stück.Bitte zeigen Sie Ihr Gepäck am Ticketschalter des Bahnhofs, wo Sie einsteigen, und fragen Sie nach den entsprechenden Tickets.

Für Kunden, die Haustiere mitbringen

  • Der Behälter darf eine Länge von 70 Zentimetern haben, Länge, Breite und Höhe darf zusammen 90 Zentimeter nicht überschreiten. Tier und Behälter dürfen zusammen nicht mehr als 10 kg wiegen. Wenn der Behälter größer ist, als die erlaubten Maße, darf er nicht an Bord gebracht werden, auch wenn kein Tier transportiert wird.
  • Die kleinen Tiere, Pets usw. dürfen den Behälter nicht verlassen, solange man im Bahnhof oder im Zug ist.
  • Der ganze Körper des Tieres muß sich im Behälter befinden. Das Tier auf den Armen zu tragen oder in einer offenen Tasche ist nicht erlaubt.
  • Auch wenn der gesamte Körper des Tieres in ein Tuch gewickelt ist, sind Tragetücher nicht erlaubt (wie dog sling usw.).
  • Wenn der Behälter Räder oder Handgriffe hat (Pet-Wagen und Buggies usw.), darf die Gesamtgröße, einschließlich der Räder und Handgriffe, nicht überschritten werden, um an Bord erlaubt zu sein, nachdem die Gebühr entrichtet wurde.(Standard Pet-Wagen und Buggies sind an Bord nicht erlaubt, weil ihre Größe das Limit überschreitet).Wenn der Behälter den erlaubten Maßen entspricht und die Räder und Handgriffe getrennt transportiert werden, als gebührenfreie Persönliches Handgepäck, ist das erlaubt.Selbst in diesem Fall kann die Mitnahme jedoch abgelehnt werden, wenn hervorstehende Teile am Behälter eine Gefahr für Mitreisende darstellen.

Zur besonderen Beachtung

  • Jeder ist selbst verantwortlich, seine Sachen an Bord zu bringen und sicher zu verstauen.
  • Besonders vorsichtig ist mit großem Gepäck umzugehen.
  • Schweres und unstabiles Gepäck darf aus Sicherheitsgründen nicht auf die oberen Ablagen im Inneren des Wagens gelegt werden.
  • Das Bahnpersonal behält sich vor, Gepäck zu verweigern, wenn andere Passagiere beeinträchtigt werden könnten oder wenn der Zug überfüllt ist.